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Infos zur gesplitteten Abwassergebühr

Abwassergebühr-n

 

 

Bislang wird die Abwassergebühr im Markt Stamsried allein nach dem sog. "Frischwassermaßstab" abgerechnet. Bei diesem Maßstab wird davon ausgegangen, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge ungefähr im gleichen Verhältnis zu der auf dem Grundstück anfallenden Abwassermenge steht. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob und wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon in die Kanalisation geleitet wird.


Die Rechtsprechung akzeptiert den Frischwasser- maßstab nur noch, wenn bei einer Kommune die Kosten für die Niederschlagswasserableitung gemessen an den gesamten Entwässerungs-kosten geringfügig (max. 12 %) sind. Dies ist jedoch in Stamsried nicht gegeben. Der Markt hat damit keinen rechtlichen Spielraum. Er ist zur Einführung der "gesplitteten Abwassergebühr" verpflichtet.

 

Weitere Infos über die "gesplittete Abwassergebühr" finden Sie HIER!

 

Auch zum Download:

- Antrag zur gesplitteten Abwassergebühr

- Hinweisblatt zum Antrag

 

 

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

 

Kämmerei, Herr Lankes
Telefon: 0 94 66 / 94 01 – 16
Mail: